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   VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204   

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VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204 (https://dejure.org/2013,31589)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204 (https://dejure.org/2013,31589)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - Au 6 K 13.30204 (https://dejure.org/2013,31589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Afghanischer Staatsangehöriger aus der Provinz ...; Ausreise wegen schlechter Sicherheitslage; Aufenthalt im Iran; Rückkehr wegen ausgeprägter Hauterkrankung unzumutbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Augsburg, 11.01.2013 - Au 6 K 12.30358

    Syrischer Staatsangehöriger; Rücküberstellung nach Italien; Rücknahme des

    Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204
    Dass die noch in Afghanistan lebenden Familienangehörigen selbst unter schwierigsten Bedingungen leben, hat bereits die Mutter des Klägers unabhängig von dessen Verfahren in ihrem eigenen Asylverfahren glaubhaft vorgetragen (vgl. Urteil des VG Augsburg vom 7. März 2013 - Au 6 K 12.30358, UA 8).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204
    Erforderlich ist eine Gesamtschau sämtlicher Gefahren (BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379/382; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204
    Erforderlich ist eine Gesamtschau sämtlicher Gefahren (BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379/382; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
  • VG Augsburg, 04.03.2013 - Au 6 K 12.30396

    Afghanischer Staatsangehöriger aus der Provinz ...; Ausreise wegen schlechter

    Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204
    Der Asylantrag des Bruders wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. März 2013 abgelehnt (Au 6 K 12.30396).
  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 13a B 12.30052

    Für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche

    Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204
    Trotz der teilweise äußerst schlechten Sicherheits- und Versorgungslage kann allerdings nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass jeder Rückkehrer aus Europa den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (vgl. hierzu ausführlich zuletzt BayVGH, U.v. 13.5.2013 - 13a B 12.30052 - juris Rn. 18ff m.w.N.).
  • VG Augsburg, 07.03.2013 - Au 6 K 12.30395

    Afghanische Staatsangehörige aus der Provinz ...; keine politische Verfolgung;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204
    Mit Urteil vom 7. März 2013 (Au 6 K 12.30395) wurde festgestellt, dass hinsichtlich der Mutter des Klägers aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegt.
  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 13a B 11.30391

    Afghanischer Asylbewerber - Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG 2004

    Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204
    Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen erreicht in der Zentralregion Afghanistans, zu der die Provinz ... gehört, der einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt kein so hohes Niveau, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (s. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 8.11.2012 - 13a B 11.30391 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 12.05.2011 - 13a ZB 10.30340

    Asylrecht Afghanistan; Verfahrensmangel: Begründung des Urteils; grundsätzliche

    Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204
    Das Gericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. dazu BayVGH, U.v. 12.5.2011 - 13a ZB 10.30340 - juris Rn. 9).
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